Gewinnspielbedingungen

Die Teilnahme an den auf dieser Seite veranstalteten Gewinnspielen ist ausschließlich den Besuchern von www.emp.de und www.emp.at vorbehalten! Der Eintrag in bzw. die Teilnahme durch sogenannte "Gewinnspiel-Eintrags-Service-Anbieter" oder dergleichen ist strikt untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung wird der Service Anbieter von uns unmittelbar zur Anzeige gebracht. Für die Teilnahme an den Gewinnspielen gelten die Bedingungen für die Teilnahme an EMP-Gewinnspielen sowie u.U. für das konkrete Gewinnspiel besondere Teilnahmebedingungen, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel vereinbart werden. Das Eigentum an kostenlosen Sachbeigaben (Zugaben) geht erst mit Ablauf der Widerrufsfrist und der freiwilligen Rücknahmefrist auf Dich über. Sofern die Zugaben an einen Mindestbestellwert gekoppelt sind, bezieht sich der Mindestbestellwert auf eine Bestellung und muss auch nach Ausübung von gesetzlichen Widerrufsrechten oder vertraglichen Rückgaberechten durch diese Bestellung erreicht oder übertroffen werden. Reduziert sich der Einkaufswert Deiner Bestellung durch Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts oder vertraglichen Rückgaberechts (ausgenommen Gewährleistungsrechte) unter den jeweiligen Mindestbestellwert, ist für diesen Einkauf auch die Zugabe mit der Rücksendung der Ware zurückzuschicken. Ein Anspruch auf andere Zugaben entsteht in diesem Fall nicht.

Gewinnspielbedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Gewinnspiele der E.M.P. Merchandising Handelsgesellschaft mbH (nachfolgend EMP genannt) auf emp.de und www.emp.at. Ergänzend gelten die AGB von EMP. Für den Fall sich widersprechender Bedingungen sind diese Teilnahmebedingungen vorrangig anzuwenden.

1.Teilnahme

1.1 Die konkrete Teilnahmemöglichkeit (z.B. per Online-Anmeldung) wird im jeweiligen Gewinnspiel genannt.

1.2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

1.3. Eine Teilnahme ist nur während des im jeweiligen Gewinnspiel angegebenen Zeitraums bzw. bis zu einem ausdrücklich benannten Zeitpunkt möglich. Eine verspätete Teilnahme aufgrund technischer Probleme, die nicht EMP zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.

1.4. Teilnahmeberechtigt an den Gewinnspielen von EMP sind volljährige natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Luxemburg haben.
Minderjährige und andere in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen bedürfen zu ihrer Teilnahme stets der Zustimmung ihrer/ihres gesetzlichen Vertreter(s) (z.B. des Erziehungsberechtigten). Diese Zustimmung muss auch diese Teilnahmebedingungen umfassen. Auf Wunsch ist EMP binnen sieben Tagen die Zustimmung schriftlich vorzulegen. Eine Teilnahme ohne die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters führt stets zum Ausschluss vom jeweiligen Gewinnspiel und ersatzlosen Verlust etwaiger Gewinnansprüche. EMP kann im Rahmen der Teilnahme Minderjährige generell von einem Gewinnspiel ausschließen.

1.5. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von EMP und mit EMP verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sowie Mitarbeiter etwaiger Sponsoren/Kooperationspartner des Gewinnspiels und deren Angehörige.

1.6. Von der Teilnahme ausgeschlossen werden solche Teilnehmer, die wahrheitswidrige Angaben über ihre Person bei der Teilnahme machen.

2. Gewinne

2.1. Die Gewinne werden durch EMP oder einen Gewinnsponsor gestellt.

2.2. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Gewinn abgebildete Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können ggf. Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein des Kooperationspartners in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns.

2.3. Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Gewinnsponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters für die Reiseleistungen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Gewinnsponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum angetreten, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.
Sollte im Auslobungstext des Gewinnspiels ein Preis für die Reise genannt sein, so bezieht sich dieser auf die teuerste Reisezeit; der Preis variiert saisonal. Hieraus resultierende Wertdifferenzen werden nicht ausgeglichen. Minderjährige Teilnehmer und andere in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen können die Reise nur in Begleitung des gesetzlichen Vertreters antreten. Etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Gewinner bzw. dessen Begleitung selbst. An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) hat der Gewinner (sowie ggf. seine Begleitung), soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde, selbst zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Nebenkosten, welche auf der Reise entstehen (Minibar, Telefon, Verpflegung etc.).

2.4. Eine Barauszahlung, Umtausch oder Abtretung des Gewinns (inklusive deren einzelner Bestandteile oder eines Gewinnersatzes) ist ausgeschlossen.

2.5. Den Teilnehmern ist bekannt, dass bestimmte Gewinne erst nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze und/oder unter Erfüllung bestimmter (gesetzlicher) Voraussetzungen genutzt werden können (z.B. das Führen eines Kraftfahrzeugs). Diese Altersgrenze und die gesetzlichen Voraussetzungen sind bei der Nutzung bzw. Einlösung des Gewinns stets einzuhalten.

2.6. Sämtliche in Zusammenhang mit den Gewinnen verbundenen Kosten trägt der Gewinner, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für etwaig erforderliche Zulassungskosten, Versicherungen, Steuern und Kraftstoffe für den Betrieb. Für Lieferungen gilt Ziffer 1.5 und für Reisegewinne Ziffer 2.3.

2.7. Wenn das Gewinnspiel Trostpreise enthält, erhalten alle gültigen Teilnehmer, die keinen Hauptpreis gewonnen haben, nach der Auslosung einen Trostpreis, solange der Vorrat reicht.

 

3. Gewinnermittlung

3.1. Die Gewinne werden einmalig unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels verlost (Gewinnermittlung nach dem Zufallsprinzip per Losentscheid). Jeder Gewinner erhält nur einen Gewinn.

3.2. Sollte die Teilnahme an einem Gewinnspiel über den Kauf von Artikeln erfolgen, so erhöhen mehrere Bestellungen/Käufe nicht die Gewinnchancen und werden als eine Bestellung des jeweiligen Teilnehmers gewertet. Ein Mindestbestellwert ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.

4. Benachrichtigung über den Ausgang des Gewinnspiels

4.1. Zur Benachrichtigung über den Ausgang des Gewinnspiels senden wir dir allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Es besteht keine Pflicht zur Annahme des Gewinns durch den Gewinner oder die Gewinnerin. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird EMP binnen sieben Tagen nach Mitteilung des Gewinns per E-Mail oder telefonisch darüber informieren, ob er/sie den Gewinn annimmt oder ablehnt.

Abweichend hiervon kann die Frist zur Annahme eines Gewinns auch verkürzt werden. In diesem Fall wird im Rahmen eines entsprechenden Gewinnspiels konkret auf die Frist zur Gewinnannahme hingewiesen.

Sollte ein Gewinner oder eine Gewinnerin aufgrund der von ihm/ihr mitgeteilten Kontaktdaten nicht ermittelbar sein oder den ihm/ihr mitgeteilten Gewinn ablehnen oder EMP keine der vorgenannten Erklärungen fristgerecht übermitteln, so verfällt sein/ihr Gewinnanspruch ersatzlos.

EMP kann den Gewinn in diesen Fällen neu verlosen.

4.2.  Wenn das Gewinnspiel Trostpreise enthält, senden wir allen Teilnehmern, die einen entsprechenden Trostpreis erhalten, eine Benachrichtigung per E-Mail zu.

5. Lieferung der Gewinne

5.1. Die Lieferung der Gewinne erfolgt nur innerhalb Deutschlands, Österreichs oder Luxemburgs frei Haus an die Wohnanschrift des Gewinners. Es werden maximal zwei Zustellungsversuche unternommen. Danach hat der/die Gewinner/in die Möglichkeit, den Gewinn innerhalb von vier Wochen nach dem letzten erfolglosen Zustellungsversuch bei EMP (Firmensitz Lingen) abzuholen. Sollte diese Frist verstreichen, verfällt sein Gewinnanspruch ersatzlos.

5.2. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner muss zusätzlich zu seiner Adresse eine Alternativadresse in seiner unmittelbaren Umgebung (maximal 100 m entfernt) angeben. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass bei seiner Abwesenheit der Gewinn an diese Alternativadresse geliefert wird. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Alternativadresse eine zur Entgegennahme des Gewinns bereite Person an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen. Nach dem zweiten erfolglosen Lieferungsversuch hat der/die Gewinner/in die Möglichkeit, den Gewinn innerhalb von vier Wochen nach dem letzten erfolglosen Zustellungsversuch direkt bei EMP (Firmensitz Lingen) abzuholen. Sollte diese Frist verstreichen, verfällt sein Gewinnanspruch ersatzlos.

5.3. Kraftfahrzeuge sind bei EMP oder beim Gewinnsponsor auf eigene Kosten abzuholen. EMP teilt dem Gewinner den Ort der Abholung mit.

6. Manipulation

Unzulässig ist jede Art von Manipulation des jeweiligen Gewinnspiels. Der Eintrag in bzw. die Teilnahme durch so genannte "Gewinnspiel-Eintrags-Service-Anbieter" oder dergleichen, andere automatisierte Gewinnsysteme und sonstige technische Verfahren zur Manipulation ist strikt untersagt.

7. Folgen bei Verstößen

EMP behält sich bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Bestimmungen durch Teilnehmer das Recht vor, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei falschen Angaben über die Person des Teilnehmers sowie der Manipulation des Gewinnspiels. Der Ausschluss hat den ersatzlosen Verfall eines etwaigen Gewinnanspruchs zur Folge und kann auch nachträglich erfolgen sowie ein Gewinn dann zurückgefordert werden. Sonstige Ansprüche von EMP bleiben ausdrücklich vorbehalten.

8. Haftung und Gewährleistungsansprüche

8.1. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den von Gewinnsponsoren/Kooperationspartnern gestifteten Gewinnen, insbesondere bei Mängeln bei der Durchführung etwaiger Reisegewinne haftet EMP nicht. Es handelt sich um eine direkte Leistung (Schenkung) des Gewinnsponsors an den Gewinner. EMP tritt hier lediglich als Vertreter des Gewinnsponsors auf. Mängel sind direkt gegenüber dem Gewinnsponsor geltend zu machen. EMP wird Namen und Anschrift des Gewinnsponsors im Falle der Geltendmachung von Mängelansprüchen dem Gewinner mitteilen.

8.2. EMP haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet EMP für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet EMP jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. EMP haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als die in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung von EMP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen von EMP.

9. Änderung oder Einstellung des Gewinnspiels / Änderung der Teilnahmebedingungen

9.1. EMP behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung vollständig oder teilweise zu ändern, zu beschränken oder binnen angemessener Frist einzustellen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Spieles beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.

9.2. Beabsichtigt EMP Änderungen dieser Teilnahmebedingungen, wird der Änderungsvorschlag dem Teilnehmer per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer ihnen nicht in Textform widerspricht. EMP wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Teilnehmer sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von EMP als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. In diesem Fall steht EMP ein Sonderkündigungsrecht zu.

10. Datenschutz

Wir verwenden deine Daten im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung, darüber hinaus nur mit deiner Einwilligung. Näheres dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

11. Sonstiges

11.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.

11.2. Apple, Inc. („Apple") nimmt an unseren Gewinnspielen oder Wettbewerben nicht teil und sponsert sie nicht.